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Gurlitts Anwälte reichen Beschwerde ein

19. Februar 2014

Die Anwälte des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt setzen die Staatsanwaltschaft weiter unter Druck. Sie legen Beschwerde gegen die Beschlagnahme seiner Bilder ein, und fordern damit die Kunstsammlung zurück.

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Türschild Cornelius Gurlitt in Salzburg
Bild: picture alliance / AP Images

"Wir haben vor dem Hintergrund des immensen öffentlichen Interesses und der politischen Debatten eine begründete Sorge um die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens", sagte Gurlitts Strafverteidiger Derek Setz am Mittwoch (19.02.2014). Die Beschlagnahme seiner Münchener Kunstsammlung war mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung begründet worden, der aus Sicht seiner Verteidiger nicht gerechtfertigt ist.

Der Fall Gurlitt

Cornelius Gurlitt war im September 2010 im Zug von Zürich nach München vom Zoll kontrolliert worden. Er führte 9000 Euro in bar mit sich, aber erst Bargeldsummen ab 10.000 Euro müssen angemeldet werden. Doch Fahnder wissen aus Erfahrung, dass Steuerbetrüger Bargeld oft gestückelt über die Grenze bringen, und vermuteten das auch bei Cornelius Gurlitt. Daraufhin stand er unter Beobachtung, eineinhalb Jahre später durchsuchten Ermittler mit Verdacht auf Steuerhinterziehung seine Münchener Privatwohnung. Sie fanden über 1000 Kunstwerke und beschlagnahmten die Sammlung, weil ein Teil im Verdacht steht NS-Raubkunst zu sein.

Juristische Gegenwehr

Erst wenige Tage zuvor hatten die Rechtsanwälte des 81-Jährigen eine Internetseite erstellt, auf der sie die Rückgabe der beschlagnahmten Bilder forderten. Jetzt haben sie mit der Beschwerde die entsprechenden juristischen Schritte eingeleitet. Cornelius Gurlitts Anwälte beantragen, den Beschluss zur Beschlagnahme der Bilder aufzuheben. Seine Strafverteidiger sagen: "Herr Gurlitt und ebenso seine Verteidigung sind sich der moralischen Dimension dieses Falls durchaus bewusst. Das Strafverfahren ist jedoch nicht der richtige Ort für moralische Kategorien."

Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg, die die Beschlagnahme beantragte, ist nun aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben. Inhaltlich wollte sich die Behörde nicht zu der Beschwerde äußern.

az/kap (dpa/Homepage Cornelius Gurlitt)