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Deutschland ratifiziert Waffenabkommen

3. April 2014

Vor einem Jahr hat die UN-Vollversammlung den Vertrag zur Regulierung des internationalen Waffenhandels verabschiedet. In Kraft ist er noch nicht, da ihn erst 31 Staaten ratifiziert haben, darunter nun auch Deutschland.

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Ein schwedisches Lager mit Panzern (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/Runesson Hansscanpix Sweden

Zusammen mit 16 anderen EU-Mitgliedsstaaten hinterlegte die Bundesrepublik am Sitz der Vereinten Nationen in New York die Ratifizierungsurkunde für das erste globale Waffenhandelsabkommen. Zugleich ratifizierte das zentralamerikanische El Salvador den Vertrag. "Wir wollen dem unkontrollierten Waffenhandel weltweit ein Ende setzen", erklärte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier in Berlin.

"Deutschland hat sich von Anfang an für den Vertrag stark gemacht", sagte der SPD-Politiker. Daher wende die Bundesrepublik "das Herzstück des Arms Trade Treaty ab sofort an, noch bevor der Vertrag weltweit in Kraft tritt". Allerdings gehen die europäischen Regelungen noch über die in dem UN-Abkommen festgelegten Standards für Rüstungsexporte hinaus.

Noch zu wenig Ratifikationen

Im April 2013 hatte die UN-Vollversammlung den Arms Trade Treaty (ATT) mit der Unterstützung von 154 der 193 Mitgliedsländer verabschiedet. Bisher haben das Abkommen laut Auswärtigem Amt 118 Staaten unterzeichnet. Der Vertrag tritt allerdings erst in Kraft, wenn ihn mindestens 50 Staaten auch ratifiziert haben. Mit der Hinterlegung der 18 Urkunden am Mittwoch steigt die Zahl der Ratifikationen auf nunmehr 31.

Neben Deutschland gehören Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien zu den EU-Staaten, die den Beitritt zum Arms Trade Treaty abgeschlossen haben. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon rief alle übrigen Staaten auf, das Abkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren, sonst würden weiter Unschuldige mit illegal gehandelten Waffen getötet.

Das Abkommen verpflichtet die Teilnehmerstaaten zur Prüfung, ob mit den gelieferten Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Zudem soll verhindert werden, dass Waffen in die Hände von Terroristen und des organisierten Verbrechens gelangen. Der Vertrag sieht dabei Regeln für kleine und leichte Waffen wie auch für großkalibrige Waffensysteme, Panzer, Kampfhubschrauber und Kriegsschiffe sowie Raketen und Raketenwerfer vor. Sanktionsmöglichkeiten sind allerdings nicht vorgesehen. Fast sieben Jahre hatten die Vereinten Nationen über das Abkommen verhandelt.

Unklare Lage in USA

UN-Vertrag zur Kontrolle des Waffenhandels

Die tatsächlichen Auswirkungen des Abkommens sind ungewiss: Im Fall der USA, des größten Waffenhändlers der Welt, hat die Regierung von Präsident Barack Obama den Vertrag zwar unterzeichnet - die ausstehende Ratifizierung durch den US-Kongress gilt aber keineswegs als gesichert. Auch andere große Rüstungsexporteure wie Russland haben offen gelassen, ob sie das Abkommen am Ende mittragen werden.

Amnesty International forderte derweil, die Menschenrechtsklausel im Waffenhandelsvertrag bei deutschen Rüstungsexporten konsequent anzuwenden. Die Bundesregierung müsse die Klausel gesetzlich verankern sowie Endverbleib und Endnutzung von Rüstungstransfers wirksam und transparent kontrollieren, erklärte Amnesty in Berlin.

kle/haz (dpa, afp, kna)