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Sterbehilfe für todkranke Kinder

13. Februar 2014

In Belgien ist die aktive Sterbehilfe nun auch für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche erlaubt. Nach dem Senat stimmte jetzt auch die Abgeordnetenkammer in Brüssel der umstrittenen Neuerung zu.

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Mädchen mit Kopftuch (Foto: imago/ITAR-TASS)
Bild: imago/ITAR-TASS

Nach einer emotionalen Debatte votierten 86 Abgeordnete für die neuen Regeln, 44 dagegen. 12 Parlamentarier enthielten sich. Damit dürfen Ärzte zum Beispiel krebskranken Minderjährigen auf deren erklärten Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgische Mediziner erwarten etwa ein Dutzend solcher Fälle pro Jahr.

Sterbehilfe in Deutschland verboten

Belgien ist das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, allerdings erst ab einem Alter 12 Jahren. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten.

Der belgische Senat hatte bereits Ende vergangenen Jahres dem Vorhaben zugestimmt. Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird. Kirchen und Patientenverbände hatten die Pläne kritisiert. Laut Umfragen ist die Mehrheit der Belgier aber für das Gesetz.

Strikte Vorgaben

Die neue Regelung setzt enge Grenzen: Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ist - anders als bei Erwachsenen - eine unheilbare Krankheit des Kindes. Ein Psychologe muss zudem bezeugen, dass der Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Zudem müssen die Eltern zustimmen.

2012 nahmen in Belgien 1432 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch, so viele wie nie zuvor. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus.

uh/qu (dpa,kna)