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Einstieg in den Arbeitsmarkt

Klaudia Prevezanos29. März 2012

Ein neues Gesetz zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ermöglicht deutlich mehr Migranten sowie Fachkräften aus dem Ausland, einen Antrag in Deutschland zu stellen. Doch es gibt auch Mängel.

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Eine Krankenpflegerin überprüft auf einer Intesivstation die Werte eines Patienten
Bild: picture alliance/dpa

Ein Dachdecker aus der Ukraine, nennen wir ihn Volodymyr, kann hoffen, dass seine Berufsausbildung, die er in der osteuropäischen Heimat gemacht hat, endlich auch in Deutschland anerkannt wird. Dann hätte er bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und könnte aufgrund seiner nachgewiesenen Qualifikationen auch mehr verdienen. Viele Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, die ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht haben, warten nur darauf, ihren Antrag auf Anerkennung zu stellen. Am 1. April 2012 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" der Bundesregierung - kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft.

Berufserfahrung bekommt mehr Bedeutung

"Das neue Gesetz ermöglicht deutlich mehr Menschen prüfen zu lassen, ob ihr Beruf in Deutschland anerkannt werden kann", sagt Ilona Riesen vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. "Alle Personen mit ausländischem Berufsabschluss haben nun einen Anspruch auf das Prüfverfahren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, auch Nicht-EU-Bürger", ergänzt die Expertin für ausländische Berufe am IW. Außerdem wird die Gruppe der Berufe ausgeweitet: Nicht nur so genannte reglementierte Berufe wie Arzt, Anwalt oder Apotheker, für die der Staat eindeutige Voraussetzungen vorschreibt, können anerkannt werden. Auch wer einen nicht-reglementierten Berufsabschluss gemacht hat, kann diesen prüfen lassen. Das betrifft vor allem betriebliche bzw. handwerkliche Berufe. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass berufliche Erfahrung laut Riesen mit berücksichtigt werden kann. "Hat jemand eine Ausbildung im Ausland gemacht, die mit einer deutschen formal nicht gleichwertig ist, hat aber anschließend in dem Beruf einige Jahre gearbeitet, wird das nun angerechnet."

Eine Apothekerin berät eine Kundin
Um als Apothekerin in Deutschland arbeiten zu dürfen, muss der ausländische Berufsabschluss genau überprüft werdenBild: picture alliance / Arco Images GmbH

Für Universitätsabschlüsse, die zu nicht-reglementierten Berufen wie Physiker, Journalist oder Ökonom führen, gilt das neue Gesetz jedoch nicht. "Bereits seit 2010 kann man sich ausländische Hochschulabschlüsse individuell bei der ZAB bewerten lassen", sagt Barbara Buchal-Höver. Sie leitet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz in Bonn.

Kein Anspruch auf Anerkennung, sondern auf Bewertung

IW-Expertin Riesen hält das Anerkennungsgesetz für einen wichtigen Schritt, allerdings weiß sie aus Erfahrung, dass zum Teil bei Migranten falsche Erwartungen damit verbunden werden: "Das Gesetz bedeutet nicht, dass man Anspruch auf Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses hat. Es bedeutet, dass man Anspruch auf eine Bewertung des Abschlusses bekommt", stellt sie klar.

Migranten, die bereits hier leben, müssen zur zuständigen Stelle am Wohnort gehen, um ihren Antrag zu stellen. Je nach Beruf kann das für Dachdecker wie Volodymyr die Handwerkskammer, für Buchhändler die Industrie- und Handelskammer oder für Krankenpfleger aus NRW das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie in Nordrhein-Westfalen sein.

Dachdecker reparieren das kaputte Dach eines Wohnhauses mit neuen Dachziegeln
Dachdecker ist ein Handwerksberuf mit eigener AusbildungBild: picture-alliance/ dpa

Ein Internetportal als Einstieg für alle Interessierten

"Eine zentrale Behörde für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen gibt es nicht", sagt Buchal-Höver. Lediglich für Fachkräfte, die noch im Ausland sind und die für sie zuständige Behörde nicht ausfindig machen können, wolle die Zentralstelle in Bonn bei der Anerkennung des Berufs eine Lotsenfunktion übernehmen, so die ZAB-Leiterin. Um unabhängig von Beruf und Wohnort allen Interessierten eine erste Anlaufstelle zu bieten, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Internet-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de in Auftrag geben, das ab dem 30. März online ist.

Das BMBF schätzt die Zahl der Migranten in Deutschland, die nun ihren Berufsabschluss prüfen lassen könnten, auf 300.000. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht von bis zu 400.000 potenziellen Antragstellern in den nächsten Jahren aus. Wie viele es dann schließlich tun, wollen Experten kaum voraussagen. "Ich gehe in einer ersten Welle von 100.000 bis 150.000 Menschen aus. Vorausgesetzt, das Gesetz wird in den Migrantencommunities aktiv kommuniziert", sagt Riesen vom IW. "Vor allem in dem neuen, großen Bereich der nicht-reglementierten Berufe bzw. der betrieblichen Ausbildungen dürfte die Nachfrage besonders groß sein, da Anerkennungsmöglichkeiten hier bisher stark eingeschränkt waren." Die dafür zuständigen Industrie- und Handelskammern gehen von 55.000 Anträgen aus Deutschland bis Ende 2012 aus - die Hälfte der potentiellen Antragsteller aus dem IHK-Bereich. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks will lieber keine Prognose abgeben.

Brotteig wird für den Backautomaten vorbereitet
An Bäckern mangelt es - das frühe Aufstehen schreckt junge Leute abBild: AP

Der Antragsteller ist notfalls verpflichtet mitzuhelfen

Ein Antragsteller wie Volodymyr muss alle Belege seiner Ausbildung zum Dachdecker in übersetzten und beglaubigten Kopien abgeben. Für viele Länder und Berufe der Welt liegen den zuständigen Stellen bereits Informationen über einzelne Berufsabschlüsse vor. "Bei exotischen Ländern wird eine Bewertung durch Informationslücken erschwert. In solchen Fällen können die Antragsteller laut Gesetz in die Pflicht genommen werden, diese Angaben zu besorgen", sagt Riesen vom IW. "Das können Ausbildungsordnungen oder Lehrpläne sein, die detailliert beschreiben, was während der Ausbildung gemacht wurde. Nur das Abschlusszeugnis reicht nicht aus."

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Antragsteller spätestens drei Monate, nachdem er alle Unterlagen abgegeben hat, einen Bescheid seiner Anerkennungsstelle bekommt. Allerdings gilt laut BMBF im ersten Jahr des Gesetzes diese Frist noch nicht, weil mit einer Fülle von Anträgen gerechnet werde. Solch ein Bescheid soll laut Buchal-Höver von der ZAB zukünftig immer eine positive Darstellung der vorhandenen Qualifikationen enthalten - auch bei Nichtanerkennung. "Zudem werden die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt, damit der Antragsteller weiß, in welchem Bereich er sich nachqualifizieren muss." In reglementierten Berufen wie Arzt, Rechtsanwalt oder Krankenpfleger ist der Antragsteller dazu verpflichtet, damit er den Beruf hier ausüben darf. Bei nicht-reglementierten Berufen gibt es diese Auflage nicht. Wie bisher kann man hier auch ohne Anerkennung oder Nachqualifikation arbeiten. Trotzdem kann eine Prüfung des eigenen Berufsabschlusses vorteilhaft sein, auch wenn er nicht anerkannt wird: "Manchmal reicht dem Arbeitgeber für eine konkrete Stelle schon eine Bewertung des ausländischen Abschlusses mit dem Nachweis der vorhandenen Fähigkeiten", weiß Buchal-Höver. Die Erfahrung zeige, dass Migranten auf dem Arbeitsmarkt deutlich bessere Chancen hätten, wenn eine formale Anerkennung oder auch nur Bewertung ihres Berufsabschlusses vorliege.

Eine Ärztin hält ein Stethoskop in der Hand
Ärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU gemacht haben, haben einen Anspruch auf Überprüfung ihres BerufsabschlussesBild: picture-alliance/dpa

Fehlende Angebote zur Nachqualifizierung

Bei der Nachqualifizierung sieht Riesen, die stellvertretende Projektleiterin beim IW ist, einen Mangel in der Umsetzung des Gesetzes: "Es gibt dafür noch nicht genug Angebote. Es ist zum Teil unklar, wer diese Weiterbildung anbieten soll." Ein weiteres Manko des jetzt in Kraft tretenden Gesetzes: Es gilt nur für Berufe, die durch den Bund geregelt sind. Für zahlreiche Ausbildungen in Deutschland sind jedoch die einzelnen Bundesländer zuständig - und die erarbeiten ihre spezifischen Anerkennungsgesetze noch. "Das betrifft auch einige Berufe, in denen Mangel an Fachkräften herrscht, wie Lehrer, Erzieher oder Ingenieure", weiß Ilona Riesen.

Barbara Buchal-Höver von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die an der Umsetzung der Anerkennungsverfahren beteiligt ist, sagt: "Wir gehen davon aus, dass bis Ende des Jahres die gesetzlichen Grundlagen in allen Ländern verabschiedet sind. Die Länder haben dafür bereits ein Mustergesetz erarbeitet." Buchal-Höver hält das neue Gesetz insgesamt für viel versprechend: "Das große Stichwort für das Anerkennungsgesetz ist Integration", so die ZAB-Leiterin. "Davon können qualifizierte Migrantinnen und Migranten und der deutsche Arbeitsmarkt profitieren. Und es entlastet letztlich auch die Sozialkassen."