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Als die Japaner deutsche Gesetzestexte studierten

Marc von Lüpke-Schwarz17. September 2013

Deutschland und Japan besitzen sehr unterschiedliche Kulturen. Ihre Rechtssysteme sind sich aber verblüffend ähnlich. Auf der Suche nach den besten Gesetzen suchten japanische Experten im 19. Jahrhundert deutschen Rat

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Japanische Gesandtschaft am Preußischen Königshof 1863 (Copyright: frei)

Drei deutsche Schiffe stachen am 11. Dezember 1859 von deutschen Häfen aus in See. Ihr Ziel war unter anderem ein geheimnisumwittertes Land am anderen Ende des Globus: das Kaiserreich Japan. An Bord dieser sogenannten Preußischen Ostasienexpedition befand sich auch der Leiter Friedrich Albrecht Graf zu Eulenburg. Seine Mission bestand in der Aufnahme von Beziehungen zu Japan für die vielen kleineren und größeren deutschen Staaten. Vor allem am Handel waren die Deutschen interessiert, die wie alle europäischen Mächte vor allem auf die eigenen Vorteile im Umgang mit anderen Nationen bedacht waren. Eulenburg war legitimiert, japanische Widerstände mit den Kanonen seiner Schiffe zu brechen.

Ein isoliertes Land

Erst 1854 hatten amerikanische Kriegsschiffe die Öffnung Japans erzwungen. Bis dahin war das Land für Ausländer weitestgehend abgeschottet und tabu. Als allerdings die japanische Isolation endete, dauerte es nicht lange bis sich die europäischen Mächte in Japan die Klinke in die Hand gaben, um Beziehungen zu dem geheimnisvollen Land aufzunehmen. Sie wollten dort Handel treiben, Absatzmärkte für ihre Waren erschließen und, als imperialistische Länder, Japan je nach Möglichkeit auch wirtschaftlich ausbeuten. 1861 waren schließlich die Preußen an der Reihe, in Japan vorstellig zu werden. Europäer waren dort zu dieser Zeit eine Kuriosität: "Alles stürzte aus den Häusern, um uns anzustaunen und helles Gelächter begleitete uns straßenweise", schrieb Eulenburg nach Hause. Die Japaner wussten mit den Preußen wenig anzufangen, das um den halben Globus gelegene Deutschland war weithin unbekannt.

Handelsvertrag Preussen - Japan Erster Handels- und Freundschaftsvertrag zwischen Japan und Preussen, 24. 1. 1861. (Foto: picture-alliance/akg-images)
Der erste deutsch-japanische Vertrag von 1861Bild: picture-alliance/akg-images

Viel stärker war den Japanern an Beziehungen zu Briten, Russen, Franzosen und Amerikanern gelegen, die den Japanern viel mächtiger erschienen als die in viele kleine Staaten zersplitterten Deutschen. Immerhin gelang es Eulenburg, einen Vertrag für Preußen abzuschließen, auf den Einsatz militärischer Gewalt verzichtete er. Die Japaner gingen derweil in aller Eile daran, ihr Land technisch und gesellschaftlich zu modernisieren – einerseits aus Begeisterung für die vielen technischen Neuerungen, andererseits, um den westlichen imperialistischen Staaten mit eigener Stärke begegnen zu können. Eine moderne Verwaltung, eine moderne Armee und moderne Industrien entstanden.

Die japanische Botschaft in Berlin 1940 (Copyright: cc-by-sa/Cropbot)
Im Zweiten Weltkrieg waren Deutschland und Japan Verbündete. Im Bild: Die Japanische Botschaft in Berlin, 1940Bild: cc-by-sa/Cropbot

Das deutsche Vorbild

Erst der deutsche Sieg über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und die darauf folgende Gründung des deutschen Nationalstaats weckte ein größeres Interesse der Japaner an dem fernen Land. Beim Aufbau einer modernen Armee hatten sich die japanischen Offiziere bis dahin an Frankreich orientiert. Nun allerdings hatte Deutschland die Welt durch seine militärische Überlegenheit überrascht.

Und noch mehr: Als in Japan in den 1880er Jahren der Wunsch nach einer Verfassung aufkam, suchten die Japaner Rat in Europa. 1882 hielt sich eine Kommission unter dem Experten Ito Hirobumi knapp drei Monate in Österreich-Ungarn, zwei Monate in Großbritannien, aber volle sechs Monate in Deutschland auf. Hier löcherte Hirobumi die deutschen Rechtsgelehrten mit Fragen – stets auf der Suche nach der richtigen Verfassung für Japan.

Viele Experten hatten Zweifel, ob europäische Konstitutionen und der Parlamentarismus überhaupt für das ostasiatische Japan geeignet wären. Auch der deutsche Kaiser Wilhelm I. teilte diese Meinung. Wilhelm, der ein großer Freund monarchischer Machtentfaltung war, riet den Japanern zunächst zu einer absolutistischen Verwaltung. Erst später sollte das Land ein Parlament erhalten. Dieser Rat wurde allerdings nicht befolgt, 1890 durften die Japaner das erste Mal ihr Parlament wählen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch als Exportschlager

Auch in anderen juristischen Bereichen nahmen sich die Japaner Deutschland zum Vorbild. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das 1896 verabschiedet wurde, um das Privatrecht in Deutschland zu regeln, wälzten die japanischen Rechtsgelehrten besonders intensiv. Bereits 1898 war das japanische BGB fertig. Dieses erregte wiederum in Deutschland Interesse, bereits kurze Zeit später erschien eine erste Übersetzung ins Deutsche.

Student lies in BGB (Foto: picture alliance/dpa Themendienst)
Das deutsche und das japanische Gesetzbuch weisen viele Ähnlichkeiten aufBild: picture alliance/dpa Themendienst

Obwohl das japanische Zivilgesetzbuch auch französische und angelsächsische Einflüsse aufweist, ist offensichtlich, dass das deutsche BGB Pate stand. Schon der Aufbau in fünf Teile ist gleich: "Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht und Erbrecht".

Auf dem Weg in die Diktatur

Bald jedoch sollten sich die Wege der beiden Nationen wieder voneinander trennen. 1914 erklärte Japan Deutschland den Krieg. Wenige Jahre später waren die beiden Länder – wenn auch weit entfernte – Verbündete. Im Zweiten Weltkrieg führten Deutschland und Japan aggressive Angriffskriege gegen die halbe Welt, bis sie 1945 kapitulierten.

Die deutsch-japanischen Beziehungen sind heute überaus freundlicher Natur und auch als Handelspartner weiß man sich zu schätzen. Und wenn es auch viele Jahrzehnte her ist, seit japanische Gelehrte das deutsche BGB studierten, ist noch immer mancher Jura-Student aus Japan oder Deutschland überrascht, wie ähnlich sich die beiden Gesetzestexte sind.