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Politik

AfD-Politiker Brandner abgesetzt

13. November 2019

Schon vor seiner Wahl zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses hatte es heftige Proteste gegeben. Nun hat mit Stephan Brandner erstmals in der Geschichte ein Ausschussvorsitzender des Bundestages sein Amt verloren.

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Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Stephan Brandner (AfD)
Nicht mehr Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages: Stephan Brandner von der AfDBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

"Schritt war unumgänglich"

Der Vorgang ist ohne Beispiel in der gut 70-jährigen Historie des Bundestages, einmalig. Ein Ausschuss des Parlaments, der Rechtsausschuss, hat mit der Mehrheit eines Großteils seiner Mitglieder den Vorsitzenden des Gremiums abgewählt. Stephan Brandner (53), Abgeordneter der AfD, gilt als "untragbar", die Abgeordneten werfen ihm Antisemitismus vor.

Mit den Stimmen aller Fraktionen - außer Brandners eigener Partei, der AfD - beriefen die Bundestagsabgenordneten den Parlamentarier ab. "Die Abberufung von Brandner ist ein klares Signal gegen Hetze und Hass - wir geben dem Amt damit endlich seine Würde zurück", erklärte der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak.

Zuvor hat der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages den Verfahrensweg dafür bereitet, dass Brandner an diesem Mittwoch abgewählt werden konnte. "Wir haben die Auslegungsentscheidung getroffen, dass die Geschäftsordnung auch die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden durch einen Ausschuss ermöglicht", sagte vergangene Woche der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Patrick Sensburg. 

Patrick Sensburg
Patrick Sensburg plädiert dafür, die Formulierungen in der Geschäftsordnung des Bundestages rechtlich genauer zu fixierenBild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Brandner hatte Ende Oktober in einem Tweet das Bundesverdienstkreuz für den Musiker Udo Lindenberg als "Judaslohn" bezeichnet und sorgte damit über die Politik hinaus für Empörung. Der Vorwurf: Brandner spiele mit antisemitischen Klischees und schüre Ressentiments. Entgleisungen kämen bei ihm regelmäßig vor.

Juristen hatten schon frühzeitig Rücktritt gefordert

So hatte Brandner nach dem tödlichen Anschlag von Halle retweetet, Politiker würden vor Synagogen "lungern". Schon damals hatten der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristinnenbund den Vorsitzenden des Rechtsausschusses zum Rücktritt aufgefordert. Er sei "nicht in der Lage, den Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden". Das Amt des Ausschussvorsitzenden verlange es, "den Respekt vor Menschen immer zu wahren". Dem folgten später diverse Bundespolitiker.

Halle Saale Trauer nach Angriff auf Synagoge
Bundesinnenminister Horst Seehofer besuchte im Oktober nach dem Anschlag in Halle die dortige SynagogeBild: epd/G. Wittmann

Der Jurist Brandner gehört dem Bundestag seit 2017 an und wurde Anfang 2018 zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Der in Westdeutschland aufgewachsene Politiker war 1997 als Rechtsanwalt von München ins thüringische Gera gegangen. Nach seinem Austritt aus der CDU trat er 2013 der Alternative für Deutschland bei und zog nach der Landtagswahl in Thüringen von 2014 in den Landtag ein. 

Brandner wurde nicht zum Ausschussvorsitzenden bestimmt, sondern gewählt

Brandner ist einer von drei Ausschussvorsitzenden, welche die "Alternative für Deutschland" im Bundestag stellt. Peter Boehringer steht dem Haushaltsausschuss vor, Sebastian Münzenmaier ist Vorsitzender des Tourismusausschusses. Boehringer wird in seinem Ausschuss, wie man hört, durchaus respektiert.

Er habe nicht das "Rüpelhafte" von Brandner, wie ein Abgeordneter aus einer anderen Fraktion an diesem Mittwoch sagt. Und auch für die anderen AfD-Abgeordneten in den Ausschüssen gibt es von Vertretern der Koalition positivere Bewertungen als für Brandner.

Deutschland Berlin Bundestag Peter Böhringer
Peter Boehringer hatte während der Flüchtlingskrise vor einer "Umvolkung der deutschen Bevölkerung" gewarntBild: picture-alliance/dpa/K. Kappeler

Die drei AfD-Politiker waren zu Beginn der Legislaturperiode von den Mitgliedern gewählt worden. Normalerweise bestimmt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Vorsitzenden der Ausschüsse, wie es der entsprechende Paragraph 58 der Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht.

Meldet allerdings ein Ausschussmitglied Widerspruch an, wird eine Wahl erforderlich. Der Vorsitzende muss dann mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten. Brandner hatte am 30. Januar 2018 19 Ja-Stimmen und zwölf Nein-Stimmen bei zwölf Enthaltungen erhalten.