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14 Jahre Haft wegen Messerangriff im ICE

23. Dezember 2022

Vor mehr als einem Jahr hatte ein 27-Jähriger in einem Intercity-Express in Bayern vier Reisende angegriffen - drei erlitten schwere Verletzungen. Nun fiel das Urteil.

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Der Angeklagte mit seinen Anwälten im Verhandlungssaal
Der Angeklagte mit seinen Anwälten Martin Gelbricht (l.) und Maximilian Bär im Verhandlungssaal Bild: Sven Hoppe/dpa/picture-alliance

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten im Prozess um den Angriff mit einem Messer zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Abdalrahman A. sei unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im November vergangenen Jahres in einem Intercity-Express (ICE) von Passau nach Nürnberg vier Fahrgäste attackiert.

Schuldfähig oder nicht?

Der Vorsitzende Richter sagte, die Frage nach der Schuldfähigkeit des heute 28-Jährigen sei die Kernfrage des zweimonatigen Verfahrens gewesen. Die Richter folgten schließlich der Einschätzung von mehreren beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung des in Syrien geborenen Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus. Insgesamt hörte das Gericht sieben psychiatrische Gutachter. Drei waren sich in dem Prozess darin einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer in der vergangenen Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Mann simuliere eine psychische Krankheit nur. Die blutige Tat habe er "im Zustand voller Schuldfähigkeit" begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten "Dschihad" leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich dem an. 

Die Verteidigung sah in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt, sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer.

se/kle (dpa, afp, ap)