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Stichwort: Humanitäres Völkerrecht

Naomi Conrad17. Februar 2013

Das Humanitäre Völkerrecht stellt klare Regeln für den Kriegsfall auf. Durchgesetzt werden sie von internationalen Tribunalen. Allerdings ist der Einsatz von Drohnen beispielsweise noch nicht geregelt.

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Kämpfer und Zivilisten in Syrien (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Wenn Bomben fallen und Schüsse abgefeuert werden, dann sterben oft auch unbeteiligte Zivilisten, also Kinder, Frauen, Männer - nicht nur bewaffnete Soldaten oder Guerilleros. Da sich Kriege nicht immer vermeiden lassen, hat die internationale Gemeinschaft eine Art "Notordnung" entwickelt, erklärt Andreas Zimmermann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, im Gespräch mit der Deutschen Welle. Die heißt nun "Humanitäres Völkerrecht", früher einfach Kriegsrecht genannt. Darin werden solche Fragen geklärt, wie: gegen wen überhaupt ein Angriff geführt werden darf, wie Kriegsgefangene und verwundete Soldaten behandelt werden müssen oder wie Zivilisten geschützt werden. Zudem ist dort geregelt, dass bestimmte Kriegsmittel, etwa Streumunition, ausdrücklich verboten sind.

Porträt von Prof. Andreas Zimmermann (Foto: Universität Potsdam)
Andreas Zimmermann, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und VölkerrechtBild: Universität Potsdam

Bereits während des Amerikanischen Bürgerkrieges hätten die Unionstruppen Anweisungen erhalten, wie sie sich zu verhalten hatten, so Zimmermann. 1907 folgte die Hager Landkriegsordnung, die den Weg für die Genfer Konventionen, also internationalen Abkommen, ebnete. Diese legen das Humanitäre Völkerrecht fest. Die erste Genfer Konvention wurde 1929 unterzeichnet. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges folgten vier weitere Konventionen. 1977 kamen noch zwei Zusatzprotokolle dazu. "Das ist ein Bereich, der sich immer weiter entwickelt", so Zimmermann.

Neue Waffen brauchen neue Regeln

Denn auch die Kriegsführung ändert sich. Waffen sind über die Jahre tödlicher und präziser geworden - so etwa im Bereich der Kriegsführung mit Drohnen, also unbemannten "Flugzeugen", die aus großer Entfernung gesteuert werden. Dabei gilt die Frage, wann der Einsatz von Drohnen zum "bewaffneten Konflikt" wird. Denn das Humanitäre Völkerrecht greift ganz ausdrücklich nur im Kriegsfall. Bei gezielten Tötungen durch Drohnen, so Robert Heinsch, Beauftragter des Deutschen Roten Kreuzes für die Genfer Konventionen, "wird es ganz schwierig." Erst wenn die Tötung regelmäßig, über eine bestimmte Dauer und gegen eine klar auzumachende Gruppe stattfindet, greift das Kriegesrecht. Sonst gelten die Menschenrechte, soll heißen: das Völkerrecht, das den Frieden reguliert.

Ein Soldat im Häuserkampf in Syrien (Foto: dpa)
Häuserkampf in SyrienBild: picture-alliance/dpa

Die Pflicht, das Humanitäre Völkerrecht durchzusetzen liegt bei den einzelnen Staaten. Tun sie es nicht, können andere Staaten - notfalls auch mit Wirtschaftssanktionen - sie dazu nötigen. Doch auch Einzelpersonen können seit einigen Jahren durch internationale Tribunale zur Verantwortung gezogen werden. Dazu gehören das Tribunal, das nach Ende des Krieges in Jugoslawien eingerichtet wurde, um die Massenmorde und Vergewaltigungen zu untersuchen, oder aber das Tribunal, das nach dem Genozid in Ruanda eingerichtet wurde.

Internationaler Strafgerichtshof

Hinzu kam 2002 der Internationale Strafgerichtshof, der Kriegsverbrechen und -Verbrecher auf der ganzen Welt ahndet. Zwar haben wichtige Staaten - darunter die USA, Russland, China oder aber Indien - das Protokoll nicht unterzeichnet, aber, so Zimmermann, "wir sind auf einem guten Weg." Schließlich habe der UN-Sicherheitsrat bereits den Sudan und Libyen an den Strafgerichtshof übermittelt - also zwei Staaten, die nicht unterzeichnet haben. Das wertet Zimmermann als ein positives Zeichen.

Insgesamt, sind Zimmermann und Heinsch überzeugt, spielt das Humanitäre Völkerrecht durchaus eine immer wichtigere Rolle in internationalen Konflikten. "Wir erleben in den Medien immer nur die Verstöße, aber in vielen Fällen, vor allem wo rechtsstaatliche Staaten beteiligt sind, wird es tatsächlich eingehalten", so Zimmermann.

Doch unschuldige Menschen sterben weiter, sei es in Syrien oder Mali, oder bei den Drohnenattacken in Pakistan. Die "Notordnung" versucht, den Krieg lediglich zu regulieren - nicht zu verhindern.