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Das Kreuz mit dem Kreuz

15. Januar 2013

British Airways hatte einer Mitarbeiterin verboten, eine Kreuzkette zu tragen. Jetzt verurteilte der Europäische Gerichtshof die Fluggesellschaft wegen religiöser Diskriminierung. Drei ähnliche Klagen wurden abgewiesen.

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© TomasMikula - Fotolia.com
Symbolfoto Kreuz HalsketteBild: TomasMikula/Fotolia

Nadia Eweida, Check-In Hostess bei British Airways, wurde 2006 von ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt, weil sie sich weigerte ihr Kruzifix abzunehmen. Die gläubige Christin sah sich als Opfer religiöser Diskriminierung und klagte. Doch die britischen Gerichte gaben dem Arbeitgeber recht. Eweida zog jedoch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und hatte Erfolg.

Nadia Eweida vor dem Obersten Gerichtshof in London
Nadia Eweida vor dem Obersten Gerichtshof in LondonBild: picture alliance/Photoshot

Britin darf Kreuzkette tragen

Der Gerichtshof in Straßburg entschied nun, die Angestellte darf während der Arbeit ein Schmuckkreuz tragen. Das Argument der Fluggesellschaft, das Tragen eines Kreuzes beeinträchtige das Image der Firma, sei nicht ausreichend. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es Angehörigen anderer Religionen erlaubt sei, während der Arbeitszeit religiöse Kleidung anzuziehen.

Drei weitere Klagen gegen Großbritannien wegen Verletzung der Religionsfreiheit wurden jedoch vom Gerichtshof abgewiesen. In diesen Fällen führten die Richter an, dass der Schutz der Religionsfreiheit gegenüber anderen Menschenrechten abgewogen werden müsse. So wurde im Fall einer Krankenschwester, die ebenfalls gegen das Verbot am Arbeitsplatz ein Schmuckkreuz zu tragen geklagt hatte, erklärt, die Einhaltung hygienischer Vorschriften wiege stärker.

Religionsfreiheit darf keine anderen Rechte verletzen

In zwei weiteren Fällen ging es um die Rechte von Homosexuellen und die Religionsfreiheit. Eine katholische Mitarbeiterin eines Standesamts hatte sich geweigert, gleichgeschlechtliche Partnerschaften einzutragen und ein Sexualtherapeut war nicht bereit, homosexuelle Paare zu behandeln. Für beide Kläger hatte diese religiös motivierte Verweigerung von Aufgaben arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Der Gerichtshof wies die Klagen mit der Begründung ab, der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, sich Meinungen anzupassen, die gesetzlichen Prinzipien wie dem Recht auf gleiche Behandlung unabhängig der sexuellen Orientierung widersprächen.

Mit dem neuesten Urteil zur Religionsfreiheit werden die Grenzen des Europarechts neu abgesteckt. Denn die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist richtungsweisend für alle europäischen Länder. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu öffentlichen Diskussionen um das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung. 2011 urteilten die Straßburger Richter in einem Fall in Italien, dass Kruzifixe in Klassenräumen aufgehängt werden dürfen. In einem anderen Urteil befand der Menschenrechtsgerichtshof die Entscheidung einer französischen Schule, muslimischen Schülerinnen das Kopftuch im Sportunterricht zu verbieten, für rechtens.

il/sti (rtr, dapd, afp, kna, dpa)