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Bundesrat stimmt für Verschärfung im Asylrecht

19. September 2014

Der Weg für das umstrittene Asylgesetz der Bundesregierung ist frei. Bei der entscheidenden Sitzung im Bundesrat stimmten die Grünen nun doch dafür, Serbien, Mazedonien und Bosnien als sicher einzustufen.

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Demonstranten mit Plakaten vor dem Bundesratsgebäude (Foto: imago)
Bild: imago/Mauersberger

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Asylrechts zugestimmt. Eine Mehrheit war bis zuletzt unsicher, weil mindestens ein von Grünen oder Linken mitregiertes Land dafür stimmen musste, obwohl die Parteien die Regelung ablehnen. Strittig war bis zuletzt vor allem die Erweiterung der Liste der so genannten sicheren Herkunftsländer durch drei Staaten des westlichen Balkans.

Baden-Württemberg sorgt für die Mehrheit

Mit einem Kompromissangebot konnte die Berliner Bundesregierung das grün-rot regierte Baden-Württemberg überraschend zu einer Zustimmung bewegen und so die notwendige Mehrheit im Bundesrat sichern. Vor dem Bundesrat demonstrierten mehrere hundert Personen für eine Beibehaltung der bisherigen Asylregeln für die Balkanländer.

Der Bundestag hatte das so genannte Sichere-Herkunftsländer-Gesetz bereits im Juli gebilligt. Darin werden die westlichen Balkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft. Asylbewerber aus diesen Ländern können damit einfacher in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Schon jetzt werden fast alle Antragsteller von dort nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt. Das soll die Bearbeitung von Anträgen von Flüchtlingen aus Krisenstaaten beschleunigen.

Lockerungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Grünen konnten in Gesprächen mit der Bundesregierung Änderungen in der ursprünglichen Fassung durchsetzen. So soll die sogenannte Residenzpflicht ab dem vierten Monat des Aufenthalts fallen. Diese besagt, dass sich Asylbewerber nur in einem bestimmten Bezirk aufhalten dürfen. Außerdem soll Asylbewerbern und geduldeten Ausländer der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Ein Beschäftigungsverbot gilt nur noch für die ersten drei Monate. Statt nach vier Jahren dürfen Asylbewerber und Geduldete bereits nach 15 Monaten im gesamten Bundesgebiet eine Arbeit aufnehmen. Sachleistungen werden zum Teil durch Geldzahlungen ersetzt.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte den Kompromiss trotzdem als unzureichend.

uh/SC (dpa, rtr)