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Kabinett beschließt Verfassungsschutzreform

25. März 2015

Geschredderte Akten, Ermittlungspannen, umstrittene V-Leute - im Fall der rechten Terrorzelle NSU gab der Verfassungsschutz kein gutes Bild ab. Nun reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetz.

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Innenminister Thomas de Maiziere stellt in einer Kabinettssitzung Gesetz zum Verfassungsschutz vor (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern verbessern soll. Durch die Reform, die Innenminister Thomas de Maizière vorstellte, soll ein effektiverer Informationsaustausch gewährleistet werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll dabei gegenüber den Landesbehörden gestärkt werden, indem es deren Arbeit koordiniert und Erkenntnisse zu wesentlichen Bereichen zentral auswertet. Unter anderem sollen Daten zu Extremisten umfangreicher als bisher in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert werden.

NSU jahrelang unentdeckt

Mit der Reform des Verfassungsschutzes reagierte das Kabinett auf die schweren Defizite der Behörde, die sich während der Ermittlungen zu der rechten Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) offenbart haben. Der Gruppe werden zehn Morde zur Last gelegt, die sie zwischen 2007 und 2010 an türkisch- und griechischstämmigen Männern sowie einer Polizistin verübt haben sollen. Jahrelang blieben die Taten des NSU unentdeckt, trotz des Einsatzes zahlreicher V-Leute. Erst 2011 flog das Terrortrio aus Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt und Beate Zschäpe auf.

Protest-Aktion der "Initiative Keupstraße" vor dem Oberlandesgericht München zum NSU Prozess (Foto: DW)
Kritiker werfen dem Verfassungsschutz vor, bewusst Informationen vorenthalten zu habenBild: DW/M. Fürstenau

Strengere Regeln für V-Leute?

Während der Ermittlungen standen auch die sogenannten V-Leute der Verfassungsschutzbehörden in der Kritik. Es ist gängige Praxis, dass "Vertrauens- und Verbindungspersonen" regelmäßig Informationen aus extremistischen Milieus liefern, in die Ermittler oder Verfassungsschützer sonst keinen Einblick haben. Anders als verdeckte Mitarbeiter gehören V-Leute selbst etwa zur linken, rechten oder islamistischen Szene. Für diese sieht das geplante Gesetz strengere Regeln vor. Künftig sollen Informanten, die schon einmal zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, nicht mehr als V-Leute eingesetzt werden dürfen. Bei kleineren, "szenetypischen" Delikten sollen sie hingegen von einer Strafverfolgung verschont bleiben.

"Nicht die richtige Umsetzung"

Der Vorsitzende des Verfassungsschutz-Kontrollgremiums im Bundestag, André Hahn (Die Linke), äußerte sich unzufrieden über das geplante Gesetz. "Der Bund sollte Thüringen folgen und die V-Leute schnellstmöglich abschalten", sagte er in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. "Von ihnen begangene Straftaten rechtlich absichern zu wollen, ist mit Sicherheit der falsche Weg und schon gar nicht die richtige Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses."

Die rot-rot-grüne Regierung Thüringens hatte vor wenigen Tagen angekündigt, auf den Einsatz von V-Leuten ganz zu verzichten. Damit steht das Bundesland bislang alleine da. Die meisten Innenresorts sehen die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit Informanten als unverzichtbar an. So gab Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) bekannt: "Berlin kann und wird sich ein solches Risiko nicht leisten. V-Leute bleiben ein unverzichtbares Instrument."

Unklare Verteilung der Kompetenzen

Roger Lewentz (SPD), der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, sieht noch Lücken in dem Gestezesentwurf der Bundesregierung. Es müsse festgelegt werden, wie die Verantwortung zwischen Bund und Ländern im Verbund des Verfassungsschutzes aufzuteilen sei, sagte er der dpa. "Wir sind als Bundesländer für die Polizei und den Verfassungsschutz zuständig", betonte er. "Diese Kompetenzen haben die Väter des Grundgesetztes aus guten Gründen den Bundesländern und nicht zentralistisch dem Bund übertragen. An dieser Aufteilung wollen wir auch in Zukunft festhalten."

nin/stu (dpa, rtr, afp)