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Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein

29. April 2015

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war mit Spannung erwartet worden. In Deutschland dürfte sich damit wohl an der gängigen Praxis nichts ändern.

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Mann spendet beim DRK Blutplasma (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Die Richter in Luxemburg kommen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass der Ausschluss Schwuler von der Blutspende durchaus rechtens sein kann. Voraussetzung sei aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie Aids, heißt es in der Entscheidung. Zudem müsse klar sein, dass es keine echte Alternative für ein Spendeverbot gebe. Dies könnten wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

Franzose fühlt sich diskriminiert

Geklagt hat ein Franzose. 2009 war seine Blutspende vom nationalen französischen Blutspendedienst EFS abgelehnt worden, weil er angegeben hatte, homosexuell zu sein. Dagegen klagte der Mann vor einem französischen Verwaltungsgericht. Dieses legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der für die Auslegung von europäischen Richtlinien wie der zur Blutspende zuständig ist.

Vorgaben der EU

Die Blutspende-Richtlinie der Europäischen Union macht klare Vorgaben, um zu verhindern, dass durch eine Transfusion Viren vom Spenderblut auf den Empfänger übertragen werden. Besonders gefährlich wäre dies, wenn es sich um Viren handelt, die schwerste Krankheiten auslösen können, etwa das HI-Virus oder Hepatitis. So wird in der EU-Richtline festgehalten, dass "Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt", vom Blutspenden ausgeschlossen werden sollen.

Die Details des Urteils der Luxemburger Richter muss nun das für diesen Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg klären. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen. Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.

Blutspende-Verbot auch in Deutschland

Auch in Deutschland sind Schwule bislang dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Die EU-Richtlinie wird durch das Transfusionsgesetz umgesetzt. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) sieht in der aktuellen Rechtslage eine Diskriminierung.

Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Ausgeschlossen von der Blutspende sind zudem Heterosexuelle mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierte. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Die Bundesärztekammer plädierte bereits 2013 für eine Lockerung des bestehenden Verbots.

se/cr (dpa, afp, EuGH)