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Private Ferienwohnungen in Berlin nur noch mit Genehmigung

Kim Neubauer24. April 2014

Zum 1. Mai tritt in Berlin ein Gesetz in Kraft, das die private Untervermietung von Wohnungen an Touristen deutlich erschwert. Damit könnten den Besuchern bald weniger solcher Unterkünfte zur Verfügung stehen.

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Ferienwohnung in Berlin
Bild: picture-alliance/dpa

Statt im sterilen Hotelzimmer übernachten viele Touristen gern in vermieteten Privatwohnungen. Die Auswahl ist groß. Auch in der deutschen Hauptstadt bieten Internetportale wie Airbnb Schlafunterkünfte in den angesagtesten Vierteln.

Das könnte sich nun ändern. Denn der Senat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das zum 1. Mai in Kraft tritt. Jeder Berliner, der seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, muss dann seinen Vermieter und das Bezirksamt um Erlaubnis bitten. Auch Eigentümer von Privatwohnungen brauchen eine Genehmigung.

Übergangsfrist von zwei Jahren

Nur wer seine Wohnung bereits jetzt an Touristen vermietet und sich innerhalb der kommende drei Monate meldet, darf auch weiterhin vermieten - zunächst bis zum 30. April 2016. Gäste, die solche Angebote nutzen, haben keine Strafe zu befürchten.

Mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum möchte die Stadt die angespannte Wohnsituation entschärfen. Laut einer Studie der Investitionsbank Berlin fehlen in den kommenden fünf Jahren 50.000 Wohnungen.