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"Legitime Salami-Taktik"

Stephanie Höppner7. Juni 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich nicht mehr benachteiligt werden dürfen. Sabine Berghahn, Politikwissenschaftlerin und Juristin, bewertet das Urteil.

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Sabine Berghahn, Privatdozentin für Politikwissenschaften an der Universität Münster (Foto: privat)
Fordert mehr Gleichberechtigung: Sabine Berghahn von der Uni MünsterBild: privat

Deutsche Welle: Schon wieder musste das Bundesverfassungsgericht beim Thema gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einschreiten. Warum?

Sabine Berghahn: Die rot-grüne Koalition hatte 2001 dieses neue Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft eingeführt - gegen den Widerstand der Unionsparteien. Als sie 2005 abtrat, waren weitere Gleichstellungen - zum Beispiel im Steuerrecht oder auch bei der Adoption - politisch nicht mehr durchzusetzen. Es gab keine Mehrheiten, weil eben die Unionsparteien so starken Widerstand geleistet haben. Die FDP wäre ja durchaus zu Veränderungen und Gleichstellungen bereit gewesen.

Die aus Europa kommende Antidiskriminierungsentwicklung hat die Unionsparteien jedoch überrannt. Die Folgen konnten auch durch gesetzgeberische Blockaden oder Scheinreformen nicht bewältigt werden. Und deshalb musste das Bundesverfassungsgericht immer an den Stellen, wo bestimmte Rechte noch nicht zugestanden wurden, die jedoch Eheleuten zustehen, einspringen.

Wer bremst denn ganz besonders in den Unionsparteien?

Ich nehme an, dass viele in der CSU besonders gebremst haben, weil es um das konservative Familienbild geht. Ehe und Familie stehen da in einem unauflösbaren Zusammenhang. Man duldet zwar heterosexuelle nicht-eheliche Beziehungen, auch wenn sie Kinder haben. Aber sie sollen nicht die Vorteile der Ehe genießen. Dies gilt auch für die homosexuellen Partnerschaften. Eine Änderung würde die Gesamtordnung und die symbolische Ordnung des Vorrangs des Ehe- und Familienmodells in Frage stellen.

Und in der CDU?

Anhänger dieser Idee sind auch in der CDU zu finden. Es hat ja schon einen ziemlichen Aufstand in den Unionsparteien gegeben, als Frau von der Leyen 2007 ein verändertes Elterngeld und den Ausbau der Krippenplätze durchsetzte. Das war innerparteilich sehr umstritten. Frau Merkel denkt sich jetzt wahrscheinlich: Wenn ich jetzt wieder zulasse, dass hier so freimütig die homosexuellen Partnerschaften gleichgestellt werden, dann handele ich mir Konflikte in den eigenen Parteien ein. Und das gefährdet dann auch die Zustimmung bestimmter Wählerkreise bei der kommenden Bundestagswahl.

Auf dem Parteitag wurde deshalb beschlossen, erst mal so weiter zu machen wie bisher und das Urteil abzuwarten. Alle waren sich darüber im Klaren, dass es so kommen würde, weil das Bundesverfassungsgericht sich sogar mit seinen beiden Senaten auf eine sehr konsequente Gleichstellung und Prinzipien der Antidiskriminierung eingestellt hat.

Was kommt als nächstes? Ehegattensplitting auch für nicht verheiratete und nichtverpartnerte Paare, die sich einen Haushalt teilen? Ist durch das Urteil ein neues Ungleichgewicht entstanden, das wieder aufgelöst werden müsste?

Man kann sich durchaus vorstellen, dass das der nächste Schritt wäre - dass auch solche Paare Veränderungen fordern und sich dabei auf Gleichbehandlung berufen. Und dass das Bundesverfassungsgericht ihnen möglicherweise Recht gibt. Das ist eine Salami-Taktik, die auch völlig legitim und sinnvoll ist. Nichtdiskriminierung bedeutet, dass ein Rechtssystem und auch ein Sozialsystem umgebaut werden muss, um Diskriminierungen, die traditionell vorhanden waren und überliefert wurden, abzubauen. Es ist ja ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Steuerrecht, also dem Ehegattensplitting, und dem Sozialrecht zu sehen.

Das Ehegattensplitting wurde eingeführt, um es dem Haupternährer der Familie zu erleichtern, seine Unterhaltspflichten gegenüber der Ehefrau und Kindern zu erfüllen. Später hat man das Prinzip, dass man für den Partner bei Dauerarbeitslosigkeit oder in anderen sozialen Notfällen einstehen muss, auch auf Nichtverheiratete ausgedehnt. Bei den Lasten der Ehe hat man die Nichtverheirateten gleichgestellt, aber man wollte die Vorteile der Ehe nicht ausdehnen.

Das Karlsruher Urteil könnte also ein Startpunkt für eine weitere Reform des Steuerrechts sein?

Mit den gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften hat man jetzt einen Einstiegspunkt gefunden. Hier kann man beweisen, dass das nicht rechtens ist und so nicht weiter bestehen kann. Wenn das jetzt geändert wird, kann man sich auch fragen, ob man das Ehegattensplitting nicht ganz abschafft zugunsten einer individualisierten Besteuerung. Das ist in den meisten Ländern Europas bereits geschehen. Diese Länder haben meist auch eine bessere Bilanz in Sachen Erwerbsintegration von Frauen.

Die Juristin und Politikwissenschaftlerin Sabine Berghahn ist Privatdozentin an der Freien Universität Berlin und beschäftigt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Frauen- und Geschlechterpolitik und Verfassungsrecht.

Das Gespräch führte Stephanie Höppner