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Bahn will Schadenersatz von der Lufthansa

1. Dezember 2014

Die Verfolgung von Preisabsprachen ist ein lohnendes Geschäft: Wegen eines Luftfrachtkartells fordert die Bahn nun von Fluggesellschaften weltweit einen Schadenersatz in Milliardenhöhe.

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Symbolbild Deutsche Bahn Logistik Schenker
Bild: picture-alliance/dpa

Eine entsprechende Klage sei beim Landgericht Köln eingereicht worden, sagte der Leiter der Kartellrechtsabteilung der Bahn, Christopher Rother, in Berlin. Den Schaden, der ihrer Transporttochter Schenker durch Preisabsprachen entstanden sei, bezifferte er auf fast 1,8 Milliarden Euro inklusive Zinsen. Die Bahn ist mit ihrer Tochter DB Schenker nach eigenen Angaben der weltweit zweitgrößte Luftfrachtspediteur.

Auch in New York wird geklagt. Hier gehe es um das US-Geschäft; die Klage richte sich unter anderem gegen Air France, sagte der Bahn-Sprecher. Das in Köln angestrebte Verfahren betreffe das übrige Schenker-Geschäft. Damit will die Bahn eine Wiedergutmachung anstreben von einem der "größten Kartelle in der Wirtschaftsgeschichte", wie der Konzern mutmaßt. Es ist nicht der erste Fall, in dem die Bahn Kartellsünder zur Kasse bittet. Aber in dieser Größenordnung hat sie es bisher nicht versucht.

Schon vor Jahren aufgeflogen

Zahlreiche Fluggesellschaften hatten nach Erkenntnissen der EU-Kommission zwischen Dezember 1999 und Februar 2006 die Konditionen für Frachtflüge abgesprochen. Die Airlines sollen sich über Kerosinzuschläge wegen rasant steigender Ölpreise und Sicherheitszuschläge nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verständigt haben. Damit wollten sie einheitliche Preise für die Luftfracht anbieten. Dieses Vorgehen war bereits vor Jahren aufgeflogen und hatte in vielen Ländern Strafen der Wettbewerbsbehörden ausgelöst. Auch die EU-Kommission verhängte im November 2010 eine Strafe von insgesamt rund 800 Millionen Euro gegen elf Frachtflieger. In den USA summierten sich die Bußgelder auf etwa 1,5 Milliarden Dollar.

Die Lufthansa kam als Kronzeugin bisher um Zahlungen herum. Nach Einschätzung der Bahn bleibt die Lufthansa allerdings zivilrechtlich voll haftbar. Rother sagte, auf sie entfalle rund zehn bis 20 Prozent des Schadens, den die Bahn erlitten habe. Zu den Beklagten gehören daneben Air Canada, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific, Japan Airlines, LAN, Qantas, SAS und Singapore Airlines.

Sondereinheit CRK4

Den Kampf gegen die Kartelle führt die Deutsche Bahn von Berlin aus. Hier wurde von sechs Juristen eine Sondereinheit unter dem internen Kürzel CRK4 gebildet. Seit gut einem Jahr kämpfen sie für die Bahn um Ersatz für Schäden durch Kartellbildung. Mehr als 60 Kartelle hat CRK4 im Blick, in knapp jedem dritten Fall dringt die Bahn schon auf Schadenersatz: eine Milliarde Euro insgesamt, mit Zinsen möglicherweise zwei - und das ohne das Cargo-Kartell.

Viele andere deutsche Unternehmen überlassen die Ermittlungen allein dem Bundeskartellamt - das Bußgeld geht dann aber in den Staatshaushalt. "Geschädigte Unternehmen haben davon nichts", erklärte Tilman Makatsch, der leitende Bahn-Kartellermittler kürzlich. Das soll ein Ende haben.

Ob das jetzige Verfahren in Köln überhaupt bis zum Urteil kommt, ist offen, denn die Bahn setzt vor allem auf Vergleiche. Acht bisherige Fälle brachten ihr einen dreistelligen Millionenbetrag ein. Ein lohnendes Geschäft, wie Makatsch betont. "Das Verhältnis Aufwand-Ertrag ist mindestens eins zu zehn."

iw/ul (rtrd, afp, dpa)