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Bühnenverein will neues Urheberrecht

21. Februar 2015

Das Urheberrecht dürfe nicht in Stein gemeißelt sein, so der Deutsche Bühnenverein. Anlass für die Forderung ist der Streit um eine Brecht-Inszenierung, für die der Suhrkamp-Verlag ein Aufführungsverbot verlangt hatte.

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Rolf Bolwin, geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins
Bild: Nathalie Bothur

In der jetzigen Form werde das Urheberrecht den Anforderungen eines modernen Theaters in vielen Punkten nicht mehr gerecht, hieß es am Samstag (21.2). "Stücke werden geschrieben, um aufgeführt zu werden. Wer das Originalstück wahrnehmen möchte, der kann es ja lesen", so Rolf Bolwin, Direktor des Deutschen Bühnenvereins.

Für die künstlerische Entfaltung auf der Bühne wünscht sich der Verein für die Theatermacher mehr Interpretationsspielraum. "Natürlich darf die Intention des Autors nicht völlig konterkariert werden", sagte Bolwin, verlangte aber gleichwohl: "Der Gesetzgeber muss sich über die Gestaltung des Urheberrechts intensiv Gedanken machen, um den Möglichkeiten des Theaters mehr Raum zu geben."

Zeitgenössische Inszenierung

Anlass für die Forderung ist ein erst am 18. Februar beigelegter Rechtsstreit zwischen dem Suhrkamp-Verlag als Vertreter der Erben von Bertolt Brecht und dem Münchner Residenztheater. Der Verlag wollte die "Baal"-Aufführung in der Inszenierung von Frank Castorf per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, weil er die hinzugefügten Fremdtexte ablehnte. Mittlerweile haben sich die Parteien vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt.

Es sei unrealistisch, kommentierte der deutsche Bühnenverein den Fall, von einem Regisseur zu verlangen, auf Fremdtexte in der Inszenierung eines Stückes zu verzichten. Alles nur, um einen Urheber wie Brecht zu schützen, der fast 60 Jahre tot ist. Ziel der Aufführung eines seit Jahrzehnten existierenden Werkes müsse es sein, es mit der heutigen Sicht eines Regisseurs auf die Welt zu konfrontieren.

Der Bühnenverein sieht auch sonst dringend Handlungsbedarf für eine Überarbeitung. So ist zum Beispiel die Übertragung einer Inszenierung per Livestream nur möglich, wenn komplizierten vertraglichen Zusatzvereinbarungen ausgehandelt werden. "Das Urheberrechtsgesetz befindet sich in dieser Hinsicht noch auf einem Stand der grauen Vorzeit heutiger moderner Informationsmedien", so Bolwin.

suc/hf (dpa, Deutscher Bühnenverein)