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Niederlage für Google-Suchsystem

14. Mai 2013

Der BGH hat einem Kläger Recht gegeben, der sich gegen die automatische Vervollständigung bei der Suche über Google wehrt. Suchmaschinen müssen Wortkombinationen streichen, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen.

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Google Logo (Foto: Ruters)
Bild: Reuters

Mit der automatischen Ergänzungsfunktion, im Fachjargon "Autocomplete" genannt, können im Einzelfall die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem wegweisenden Urteil. Die Karlsruher Richter hoben damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Dort muss der Fall nun zum Teil neu verhandelt werden.

Ein Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte.

Neue Funktion 2009 eingeführt

Google hat die Funktion der automatischen Vervollständigung 2009 in seine Suchmaschine integriert. Dabei werden Suchbegriffe noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der unter anderem die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.

Nach Ausführungen des Gerichts würde der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn die Verbindung seines Namens mit den Wörtern Scientology und Betrug falsch wäre. Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers ist Google auch unmittelbar zuzurechnen. Denn das Unternehmen habe das Computerprogramm geschaffen, mit dem das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet werden könnten.

Daraus folgt allerdings noch nicht, dass Google für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet. Die Richter werfen der Firma nicht vor, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat. Vielmehr hätten laut Pressemitteilung des BGH "hinreichende Vorkehrungen getroffen werden müssen, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen."

Bettina Wulff (Foto: dpa)
Auch Bettina Wulff hat gegen Google geklagtBild: picture-alliance/dpa

Google muss nun tätig werden, wenn ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hinweist. Der Betreiber, so das Gericht, sei verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettine Wulff gegen Google, da der Prozess wegen des anstehenden Urteils verschoben worden war. Bettina Wulff war in die Schlagzeilen geraten, weil bei der Eingabe des Namens der Ex-First-Lady über Google, automatisch Begriffe aus dem Rotlichtmilieu ergänzt werden. Das Urteil könnte für Google erhebliche Auswirkungen haben, bis hin zur Deaktivierung der Autocomplete-Funktion in Deutschland.

li/gmf (dpa, BGH)