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Auslandseinsätze ohne Parlament?

Nina Werkhäuser 14. März 2014

Bisher muss der Bundestag jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen. Eine Kommission soll untersuchen, ob Ausnahmen sinnvoll sind. Nach Kritik der Opposition wurde die Einsetzung des Gremiums verschoben.

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Soldaten der Bundeswehr beim Appell, Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Die Bundeswehr bleibe eine Parlamentsarmee, beteuerten die Redner der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD. Sie reagierten damit auf die Kritik, die es schon im Vorfeld an der Einsetzung der Kommission gegeben hat. Bisher war es parteiübergreifender Konsens, dass - auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - der Bundestag allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr zustimmen muss. Wozu, fragte die Opposition, brauche es also eine Kommission, die die gesetzlich festgeschriebene Parlamentsbeteiligung überprüft? Nachdem Grüne und Linke in der Debatte angekündigt hatten, nicht in der Kommission mitzuarbeiten, wurde deren Einsetzung verschoben.

Sind Änderungen nötig?

"Die Parlamentsbeteiligung ist kein Hindernis, sondern eine Stärke", sagte der Sozialdemokrat Niels Annen im Bundestag. Der Trend zu einer stärkeren Integration von Stäben und Streitkräften in der EU und der Nato mache die Diskussion aber notwendig, so der SPD-Außenpolitiker. Es gebe allerdings keine Vorfestlegung, das Gesetz aus dem Jahr 2005 zu ändern.

Die zahlreichen Bundestagsdebatten über die derzeit 13 Auslandseinsätze, argumentierte der CDU-Außenpolitiker Andreas Schockenhoff, seien "in vielen Fällen zu einer rein förmlichen Routine" geworden. Es sei wichtig, dass das Parlament sich mit seiner Rolle bei diesem Thema auseinandersetze. In der Tat finden viele Debatten über die Verlängerung von Auslandseinsätzen im halbleeren Bundestag statt, der bisher noch jedem Mandat zugestimmt hat.

Ein Jahr soll die Kommission unter der Leitung des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe (CDU) darüber beraten, ob die Mitwirkung des Bundestags an die neuen Entwicklungen in der internationalen Sicherheitspolitik angepasst werden muss. Denn hier geht der Trend - auch aus Kostengründen - zur engeren Zusammenarbeit in multinationalen Einsätzen, derzeit etwa in Afrika. Wenn Deutschland international mehr Verantwortung übernehmen wolle, argumentieren die Regierungsparteien, sei die zeitaufwendige Befragung des Parlaments im Einzelfall vielleicht hinderlich. Es lohne sich zu überprüfen, so der Sozialdemokrat Rainer Arnold, "ob wir nicht an der ein oder anderen Stelle unnötigerweise Mandate verteilen".

Der frühere Verteidungsminister Volker Rühe, CDU, Foto: dpa
Soll die Kommission leiten: Ex-Verteidungsminister Volker Rühe, CDUBild: picture-alliance/dpa

Boykott der Opposition

Die Vorstellung, dass der Bundestag bei einzelnen Auslandseinsätzen künftig umgangen werden könnte, ruft die Opposition auf den Plan. "Was hier vorliegt, ist eine Aufweichung der Parlamentsrechte", kritisierte Wolfgang Gehrcke von der Linksfraktion. Der Parlamentsbeschluss gebe den Auslandseinsätzen die nötige demokratische Legitimation, sagte der Grüne Frithjof Schmidt, und sei daher unverzichtbar. Sollten die Regierungsfraktionen versuchen, das Grundgesetz zu ändern, dann müssten sie "mit entschiedenem Widerstand rechnen".

Weder Grüne noch Linke wollten das Angebot annehmen, in der Kommission mitzuarbeiten. Jede der beiden Oppositionsfraktionen sollte zwei der 16 Sitze bekommen. Das Vorhaben, auf das sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, wird nun noch einmal in den Auschüssen des Parlaments beraten.