1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Auftakt zum NSU-Prozess verschoben

15. April 2013

Paukenschlag im NSU-Prozess: Das Oberlandesgericht München verschiebt den Beginn des Verfahrens um drei Wochen. Grund ist der Streit um die Presseplätze. Dafür erntet das Gericht Lob, aber auch harsche Kritik.

https://p.dw.com/p/18G0p
Gerichtssaal des NSU-Prozesses in München (Archiv)
Bild: Reuters

Die Akkreditierung für die Journalisten bei dem Münchner Verfahren gegen die Neonazis beginne nun von vorn, teilte das Oberlandesgericht mit. "Dies ist bis zum geplanten
Hauptverhandlungsbeginn am 17. April 2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich", heißt es in dem Beschluss.

Der Prozess gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte sollte eigentlich am Mittwoch beginnen. Jetzt wird der 6. Mai als neuer Termin genannt. Der rechtsextremistische Hintergrund der Taten blieb Polizei und Justiz lange Zeit verborgen, was eine Reihe von Skandalen und Rücktritten in den deutschen Sicherheitsbehörden ausgelöst hatte.

NSU-Terror-Prozess verschoben

Verteidigerin: Zschäpe wird im NSU-Prozess schweigen

Die Hauptangeklagte Zschäpe wird im Gerichtsverfahren ihr Schweigen fortsetzen. Ihre Mandantin habe sich entschieden, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern, erklärte Zschäpes Verteidigerin im ARD-Fernsehen. Zugleich machte sie deutlich, dass die Anklage aus ihrer Sicht wenig Substanz habe und in weiten Teilen auf Vermutungen der Generalbundesanwaltschaft basiere.

BVG-Urteil bringt Wende

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Freitag einer Beschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" im Grundsatz stattgegeben. Demnach muss das Münchener Gericht "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben. Diese waren bei der ursprünglichen Vergabe der 50 festen Plätze nicht berücksichtigt worden.

Türkische Medien hatten sich darüber beschwert, dass sie keinen direkten Zugang zum Prozess erhalten hatten. Ihr Interesse an dem Verfahren ist groß, weil acht der zehn Opfer des NSU türkischer Herkunft waren. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war deshalb bei Politikern und Medienvertretern auf Erleichterung gestoßen.

"Eine mittlere Katastrophe"

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer und deren Angehörige, Barbara John, kritisierte die Verschiebung: "Das ist eine mittlere Katastrophe", sagte sie der "Berliner Zeitung". Viele Angehörige hätten sich emotional auf den sie belastenden Prozessbeginn eingestellt. Außerdem hätten sie bereits Fahrkarten gekauft oder Urlaub genommen. Viele Angehörige könnten am neuen Prozessbeginn nun gar nicht mehr teilnehmen.

Auch der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, Vertreter von zwei Opferfamilien im NSU-Prozess, kritisierte das Vorgehen. "Ich bin fassungslos und entsetzt", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Die Lage habe nun "Slapstick-Charakter" bekommen.

Dagegen begrüßten SPD und Grüne diesen Schritt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt sagte, "wenn die Verschiebung dazu beiträgt, dass es noch Vertrauen in den Rechtsstaat gibt, ist es positiv." SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte, "wichtig ist, dass jetzt auch den ausländischen Medien ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden."

Ton-Übertragung in einen Nebenraum?

Von der Verschiebung des NSU-Prozesses wurde auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages überrascht. Der Vorsitzende dieses seit 15 Monaten tagenden Gremiums, Sebastian Edathy (SPD), hat die Verschiebung des Prozesses "mit Interesse zur Kenntnis genommen". Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses hielte er es aber nicht für angemessen, sich öffentlich "kommentierend" dazu zu äußern. Edathys Abgeordneten-Kollegen im Ausschuss begrüßten die Verschiebung einhellig. Petra Pau von der Linken kritisierte zugleich das bisherige Vorgehen des Oberlandesgerichts München. Die Verschiebung wäre nicht nötig gewesen, "wenn man vorher mir der notwendigen Sensibilität reagiert hätte", sagte Pau.

Der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Clemens Binninger, hofft nun auf weitere Schritte des Gerichts. Denn durch die Entscheidung "ändere sich ja nichts an der räumlichen Begrenzung". Deshalb plädierte Binninger wie sein Grünen-Kollege Wieland dafür, eine Ton-Übertragung in einen für Journalisten reservierten Raum zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht verfahre gelegentlich auch so, argumentierte der Christdemokrat. "Nur damit kann man letztlich auf Dauer das große öffentliche Interesse zufriedenstellen", meint Binninger.

SC/mm/MF (rtr, afp, dpa)