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Argentinien will US-Gericht umgehen

20. August 2014

Im Streit um die Blockierung von Zahlungen an Gläubiger widersetzt sich Argentinien einem in den USA gefällten Urteil. Die Regierung Kirchner will die Schulden jetzt nach Buenos Aires verlegen.

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Argentinien Pleite Staatspleite
Bild: Reuters

In der Auseinandersetzung mit zwei US-Hedgefonds hatte ein US-Gericht die Auszahlung der Schulden in New York verhindert. Jetzt will Argentinien die Zahlungen an andere Gläubiger über den Finanzplatz Buenos Aires abwickeln. Damit umgeht das schwer verschuldete Land künftig das Risiko eines weiteren Auszahlungsverbots durch die US-Bundesrichter.

Die argentinische Staatspräsidentin Cristina Kirchner kündigte an, dass die Zahlungen bald auch über die argentinische Nationalbank abgewickelt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits am Donnerstag (21.08.2014) dem Parlament vorgelegt worden, wie Kirchner in einer Fernsehansprache ankündigte.

Gläubiger der Staatsschuld könnten damit ihre Zahlungen künftig auch nach Buenos Aires verlegen: Sie sollen ihre Anleihen aus den Jahren 2005 bis 2010 gegen neue Schuldtitel eintauschen können, deren Auszahlung über Treuhandkonten abgesichert wird, die unter argentinisches Recht fallen.

Auf diese Weise soll die Blockierung von Zahlungen in New York umgangen werden, die ein US-Bundesrichter gegen Argentinien im Streit mit zwei US-Hedgefonds verhängt hatte.

Umgehung der US-Blockade

Die USA hatten die Auszahlung von fast 540 Millionen Dollar Zinsen der Auslandsschuld gestoppt, die Argentinien Ende Juni über die Bank of New York Mellon (BNYM) überweisen wollte.

Diese Maßnahme war eine Reaktion auf eine Klage der US-Hedgefonds NML Capital und Aurelius. Sie forderten von Argentinien rund 1,65 Milliarden Dollar für den Nominalwert von Staatspapieren, die nicht in die Umschuldungen eingegangen waren. Argentinien aber weigerte sich, mehr zu zahlen, als für die rund 92 Prozent der nach der Staatspleite von 2001 umstrukturierten Auslandsschuld ausgehandelt worden war.

Die Auszahlung der BNYM soll nun zurückgenommen werden. Die Gesetzesvorlage sieht zudem vor, dass auch den 7,6 Prozent der Gläubiger, die die Umschuldungen nicht akzeptiert hatten - wozu auch die klagenden Hedgefonds gehören - auf einem Treuhandkonto der argentinischen Zentralbank Auszahlungen mit denselben Abstrichen der Umschuldung bereitgestellt werden.

js/ul (dpa, afp)