1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Glossar

11. April 2011

Von "Alma Mater" bis "Zulassungsbestimmungen": das Glossar fürs Studium.

https://p.dw.com/p/RF9p
  • Alma Mater
    Der lateinische Begriff ist eine andere Bezeichnung für die Universität und bedeutet "nährende Mutter".
  • Alumni
    So bezeichnen sich ehemalige Studenten der Universität. An vielen Hochschulen haben sie sich in Netzwerken zusammengeschlossen, um Studierenden Rat und Hilfe beim Berufseinstieg zu geben.
  • AStA
    Der "Allgemeine Studierendenausschuss" (AStA) ist die Vertretung der Studierenden. Er wird jährlich vom Studierendenparlament gewählt.
  • Audimax
    Das "Auditorium Maximum" ist der größte Hörsaal einer Universität.
  • Bachelor
    Nach sechs bis acht Semestern können Studenten mit dem "Bachelor" einen ersten Studienabschluss machen. Wer seine Kenntnisse in einem Fachgebiet noch weiter vertiefen möchte, macht im Anschluss einen "Master".
  • BAföG
    Studenten, die ihr Studium nicht selbst finanzieren können, erhalten durch das "Bundesausbildungsförderungsgesetz", kurz BAföG genannt, Geld vom Staat. Es wird zur Hälfte als Darlehen gewährt.
  • Bologna-Prozess
    Im italienischen Bologna haben Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern 1999 beschlossen, ein einheitliches Hochschulsystem mit vergleichbaren Studienabschlüssen zu schaffen. Dazu gehörte auch die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge.
  • Blockveranstaltung
    Normalerweise finden Seminare und Vorlesungen wöchentlich über das Semester verteilt statt. Bei Blockveranstaltungen wird der gesamte Stoff an einem Stück durchgenommen, zum Beispiel an Wochenenden oder eine Woche lang in der vorlesungsfreien Zeit.
  • Campus
    Als Campus wird das gesamte Gelände einer Universität bezeichnet. In Deutschland sind die verschiedenen Institute und Universitätsgebäude oft über die ganze Stadt verteilt.
  • Credit Points
    Diese Punkte erhält man für bestimmte Leistungen an der Hochschule, die man sich im Laufe eines Studiums erarbeiten muss. Ein Credit Point (CP) entspricht rund 30 Arbeitsstunden.
  • c.t. (cum tempore) / s.t. (sine tempore)
    Die Abkürzung "c.t." steht für "cum tempore" und bedeutet, dass eine Veranstaltung eine Viertelstunde später beginnt. Deshalb redet man auch vom "Akademischen Viertel". Wenn die Vorlesung oder das Seminar pünktlich anfangen, steht im Vorlesungsverzeichnis "s.t." (sine tempore).
  • Dekan
    Der gewählte Vorsitzende einer Fakultät ist für die Verwaltung und damit für die Prüfungsordnung, die Geldvergabe und die Repräsentation dieses Teilbereichs der Hochschule zuständig.
  • Deutsche Sprachprüfung
    Wer in Deutschland studieren will und sich nicht für einen englischsprachigen Studiengang entscheidet, muss in der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Deutschkurse bieten deutsche Unis, aber auch die Goethe-Institute in aller Welt an.
  • Diplom
    Dieser akademische Abschluss wurde vorrangig in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen verliehen. Im Rahmen der Bolognareform wird er nach und nach durch Bachelor und Master ersetzt.
  • Dissertation
    Wer einen Doktortitel erhalten möchte, muss eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die sogenannte Dissertation, schreiben, sie in einer mündlichen Prüfung verteidigen und danach veröffentlichen.
  • Dozent
    Als Dozent werden alle Lehrkräfte einer Hochschule bezeichnet. Das kann ein Professor oder auch wissenschaftlicher Mitarbeiter sein.
  • Duales Studium
    Dabei wird ein Studium mit einer Ausbildung kombiniert. Der praktische und der theoretische Teil wechseln sich jeweils ab.
  • ECTS
    Das im Bolognaprozess eingeführte "European Credit Transfer and Accumulation System" soll Noten international vergleichbar machen. Ein A bekommen die besten zehn Studenten eines Kurses, ein E die schwächsten zehn Prozent.
  • Exmatrikulation
    Zu Beginn eines jeden Semesters muss man sich an der Universität formal zurückmelden. Wird dabei die gesetzte Frist überschritten, kann man exmatrikuliert werden. Wer sein Studium abgeschlossen hat, muss sich je nach Hochschule selbst offiziell abmelden.
  • Eliteuniversität
    So bezeichnet man eine Hochschule, die für ihre Forschung und ihr besonderes Konzept mit zusätzlichen öffentlichen Geldern bedacht wird. In Deutschland sind bisher neun Eliteuniversitäten im Rahmen eines staatlichen Wettbewerbs, der sogenannten "Exzellenzinitiative", ausgewählt worden.
  • Fachschaft
    In einer Fachschaft sind alle Studierenden eines Fachbereichs zusammengeschlossen. Vertreter aus der Fachschaft (Fachschaftsrat) kümmern sich um ihre Interessen.
  • Fakultät
    Die Lehr-, Forschungs- und Verwaltungseinheit eines Wissensbereichs an der Universität nennt man Fakultät.
  • Grundständiges Studium
    Dazu gehören alle Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, also mit einem Bachelor, Diplom oder Staatsexamen abschließen.
  • Habilitation
    Es ist der höchste akademische Abschluss. Nur wer habilitiert ist, kann Professor werden. Eine Ausnahme bilden allerdings die Juniorprofessoren.
  • Handapparat
    Wollen Dozenten, dass ihre Studierenden eine bestimmte Auswahl an Büchern zu einem Thema lesen, können sie diese Bücher zu einem sogenannten "Handapparat" in einem Regalfach zusammenstellen. Sie sind dann für die Studierenden leichter zu finden.
  • Hilfskraft, wissenschaftliche (Hiwi)
    Diese Studenten unterstützen die Professoren bei ihrer Arbeit. Damit verdienen sie sich ein bisschen Geld neben dem eigenen Studium.
  • Hörsaal
    Vorlesungen werden an den Universitäten in der Regel in Hörsälen angeboten.
  • Immatrikulation
    Für die Fächer, die man studieren möchte, muss man sich bei der jeweiligen Hochschule einschreiben. Dafür braucht man einen Nachweis der Deutschkenntnisse, eine Bescheinigung von der Hochschule im Heimatland, falls dort schon mit einem Studium begonnen wurde, und einen Krankenversicherungsnachweis. Außerdem muss man einen "Semesterbeitrag" zahlen.
  • Institut
    Eine Fakultät besteht aus mehreren Instituten, die eine bestimmte Fachrichtung betreuen.
  • Jobvermittlung an der Uni
    Wer neben seinem Studium gerne arbeiten möchte, findet an der Universität Hilfe bei der Jobvermittlung des AStA. Dort können Firmen oder Privatpersonen anfragen, wenn sie Arbeit zu vergeben haben.
  • Kanzler
    Der Universitätskanzler ist der Leiter des Verwaltungsapparates und kümmert sich unter anderem um die finanziellen Angelegenheiten der Hochschule.
  • Lehrstuhl
    Jedes Institut einer Universität hat mindestens einen Lehrstuhl, an deren Spitze ein Professor steht.
  • Leistungsnachweis oder auch "Schein"
    Wer eine Veranstaltung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält als Nachweis einen "Schein". Auf dem entsprechenden Papier sind der Name der Veranstaltung und gegebenenfalls eine Note oder die Anzahl der Credit-Points vermerkt.
  • Master
    Wer einen Bachelor gemacht hat und weiterstudieren möchte, kann sein Wissen durch einen Master noch vertiefen. Das Masterstudium dauert drei bis vier Semester.
  • Matrikelnummer
    Diese Nummer ist das Personenverzeichnis der Universität. Sie dient zur Identifikation des jeweiligen Studierenden und taucht auf zahlreichen Dokumenten auf.
  • Mensa
    Mensa heißt die Kantine der Universität, wo Studierende für wenig Geld mit Essen versorgt werden. Die Mensen werden von den Studentenwerken betrieben.
  • Modul
    Mehrere Veranstaltungen zu einem Fachgebiet wie Seminare oder Vorlesungen bilden ein Modul. Module sind also thematisch abgeschlossene Studieneinheiten, an deren Ende eine Prüfung steht.
  • Numerus Clausus (NC)
    Wenn es in einem Fach mehr Bewerber als Studienplätze gibt, wird ein Numerus Clausus festgelegt. Nur Bewerber bis zu einer bestimmten – meist sehr guten – Abiturnote kommen dann in den Genuss eines Studienplatzes. Da ausländische Bewerber meist über Austauschprogramme oder Stipendien an die Universitäten kommen, gilt der Numerus Clausus in diesen Fällen nicht.
  • Professor
    Der höchste akademische Grad an einer Hochschule ist der Professor. Er hat die Habilitation hinter sich und ist oft auch Inhaber eines Lehrstuhls.
  • Promotion
    Wer einen Doktortitel bekommt, hat eine Promotion abgeschlossen. Er hat eine Doktorarbeit, die Dissertation, verfasst und die mündliche Prüfung, das Rigorosum, bestanden.
  • Regelstudienzeit
    Für jeden Studiengang in Deutschland wird eine bestimmte Semesterzahl festgelegt. Sie gilt als Richtwert für die Dauer eines Studiums.
  • Rektor
    Er ist der akademische Chef einer Hochschule, der für die Ausrichtung von Lehre und Forschung verantwortlich ist.
  • Rigorosum
    Neben der schriftlichen Doktorarbeit ist das Rigorosum die mündliche Prüfung, die zur Verleihung des Doktortitels führt.
  • Rückmeldung
    Innerhalb einer bestimmten Frist muss man sich an der Universität zurückmelden. Meist reicht die Überweisung des Semesterbeitrags, um zu bekunden, dass man weiter an der Universität studieren möchte. Wer die Frist versäumt, kann exmatrikuliert werden.
  • Schwarzes Brett
    Auch in Zeiten von Facebook und Twitter gibt es an den Universitäten noch die Schwarzen Bretter. Das sind riesige Pinnwände, an denen Zettel mit Wohnungsangeboten, Suchanfragen oder Hinweisen auf Veranstaltungen hängen.
  • Semester
    In Deutschland wird ein Studienjahr in zwei Semester eingeteilt. Das Sommersemester geht von April bis Oktober, das Wintersemester von Oktober bis April.
  • Semesterbeitrag
    Jeder Student zahlt pro Semester einen bestimmten Beitrag, mit dem die Verwaltungskosten der Uni und der Sozialbeitrag für den AStA und das Studentenwerk bezahlt werden. Der Beitrag wird für jedes Semester neu festgesetzt.
  • Semesterticket
    Mit dem sogenannten Semesterticket können Studierende öffentliche Verkehrsmittel preisgünstig nutzen. Es wird aber nicht von allen Hochschulen angeboten.
  • Seminare
    Seminare sind Lehrveranstaltungen, bei denen nicht nur der Dozent der Vortragende ist. Studierende müssen sich in Hausarbeiten oder Referaten mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen und ihre Ergebnisse gegebenenfalls vor dem gesamten Kurs vortragen. Seminare sind in der Teilnehmerzahl begrenzt.
  • Stipendium
    In Deutschland gibt es zahlreiche Stipendienprogramme, die Studenten finanziell unterstützen. Die Bedingungen für eine Studienunterstützung sind sehr unterschiedlich und richten sich nicht immer nach Leistungskriterien.
  • Studentenwerke
    Die 58 Studentenwerke in Deutschland kümmern sich um die sozialen Belange der Studierenden. Sie betreiben Wohnheime, finanzieren die Mensen, bieten Kinderbetreuung an und setzen sich auch in der Hochschulpolitik für die Interessen der Studierenden ein.
  • Studiengebühr
    Einige Hochschulen erheben zusätzlich zum Semesterbeitrag noch eine Studiengebühr, die von den Bundesländern festgelegt wird. Gegen die Studiengebühren hat es in Deutschland so große Proteste gegeben, dass einige Bundesländer bereits wieder darauf verzichten.
  • Studierendensekretariat
    Das Studierendensekretariat ist die Verwaltungsstelle der Uni und oft die erste Anlaufstelle für Studierende. Dort erhält man alle nötigen Formulare und Informationen, wenn es um die Bewerbung an der Hochschule, um Immatrikulation, Exmatrikulation, Zulassungsbedingungen für einzelne Fächer oder Rückmeldung geht.
  • Studentenausweis
    Jeder Studierende erhält einen Studentenausweis, mit dem er oder sie sich als Student bzw. Studentin der Hochschule ausweisen kann. Mit einem Studentenausweis erhält man oft Vergünstigungen bei Theater-, Museums- oder Konzertbesuchen.
  • Tutorium
    Manchmal wird zusätzlich zu einer Lehrveranstaltung ein Tutorium angeboten. Dort werden Lerninhalte vertieft oder noch einmal ausführlich erklärt.

  • Unibibliothek
    Jede große Universität hat eine eigene Bibliothek (UB), die ihr zugeordnet ist. Hier findet sich vor allen Dingen Fachliteratur aus den angebotenen Fachrichtungen.
  • Universitätssport
    Viele Universitäten in Deutschland bieten Kurse und Trainingsmöglichkeiten zu den verschiedensten Sportarten an, von Badminton über Fitness und Fechten bis hin zu Yoga und Thai Chi.
  • Urlaubssemester
    Wer sein Studium für ein halbes Jahr unterbrechen möchte, um z.B. ein Praktikum zu machen, kann ein Urlaubssemester beantragen. Während dieser Zeit bleibt man an der Universität eingeschrieben und muss nicht die vollen Beiträge zahlen.
  • Vorlesungen
    Vorlesungen sind Vortragsveranstaltungen, bei denen in der Regel die Dozenten über ein bestimmtes Thema sprechen und die Studierenden zuhören und gegebenenfalls Fragen stellen können. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt, was dazu führt, dass in einigen Fächern die Vorlesungssäle oft hoffnungslos überfüllt sind.
  • Vorlesungsfreie Zeit
    Die Semesterferien werden gerne als "vorlesungsfreie Zeit" bezeichnet, denn sie sind keine wirklichen Ferien für die Studierenden. In dieser Zeit müssen sie oft Prüfungen und Praktika machen oder an Blockveranstaltungen teilnehmen.
  • Vorlesungsverzeichnis
    Hier sind alle Veranstaltungen der jeweiligen Universität nach Fachbereichen für das anstehende Semester aufgeführt. Der umfassende Katalog nennt Thema, Ort und Uhrzeit der Veranstaltungen sowie die Namen der Dozenten und die Semesterwochenstunden. Oft gibt es das Vorlesungsverzeichnis auch online.
  • Zulassungsbestimmungen
    Manche Studienfächer sind so begehrt, dass es zu viele Bewerber für zu wenig Plätze gibt. Bei Medizinstudenten entscheidet zum Beispiel die Abschlussnote im Abitur, ob sie zum Studium zugelassen werden. Um die begehrten Studienplätze zu verteilen, gibt es die "Stiftung für Hochschulzulassung", die früher "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)" hieß. In den meisten Fällen muss man sich heute aber bei der Universität seiner Wahl bewerben, um dort studieren zu können.

Autorin: Sabine Damaschke
Redaktion: Gaby Reucher