1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

3D-Drucker - Zankapfel des Urheberrechts?

Stephanie Höppner 12. Mai 2014

Aussuchen, runterladen, ausdrucken: 3D-Drucker, die Gegenstände zum Anfassen produzieren, werden immer populärer. Experten fürchten, dass die neue Technik zu immer mehr Streitigkeiten im Urheberrecht führen könnte.

https://p.dw.com/p/1Bxwt
3D-Drucker auf der CeBIT in Hannover. (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der erste deutsche Börsengang in diesem Jahr ist symbolträchtig. Denn mit ihm betrat am Freitag (09.05.2014) ein Unternehmen das Parkett, das aus einer bis vor wenigen Jahren noch nahezu unbekannten Branche stammt - dem 3D-Druck. Das Lübecker Technologie-Unternehmen SLM ist zwar mit 80 Mitarbeitern relativ klein, doch das Geschäft gilt als zukunftsträchtig. Zu seinen Kunden zählen die Luft- und Raumfahrtbehörde NASA und Industrieriesen wie EADS, General Motors, Siemens und BMW. Mit Hilfe von CAD-Daten, eine Art elektronischer technischer Zeichnung, stellen sie Metallteile her und gelten als einer der Branchenführer.

"Genaue Zahlen gibt es nicht, aber wir planen, dass wir in den kommenden Monaten mindestens mit dem Markt wachsen", sagt Uwe Bögershausen, Vorstandsvorsitzender von SLM. Und der dürfte nach Expertenansicht im rasanten Tempo größer werden. Das Marktforschungsinstitut Canalys prognostiziert für die Branche für das laufendende Jahr einen Umsatz von 1,3 Milliarden US-Dollar sowie weitere 2,5 Milliarden US-Dollar für die nötigen Materialien. Das entspricht einem Plus von 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bis zum Jahr 2018 soll der Umsatz auf 16,2 Milliarden US-Dollar klettern.

Junge Branche - schnelles Wachstum

Der Boom der neuen Branche ist nicht für alle ein Grund zum Jubeln: Die Industrie fürchtet, dass die neue Technologie die Produktpiraterie befeuern könnte. Denn Industrieobjekte und Designs lassen sich auf diese Art relativ problemlos reproduzieren. Der Kunde muss sich dafür lediglich ein Modell aus einer Internet-Tauschbörse für 3D-Produkte herunterladen und es anschließend in die Druckersoftware geben. Bei der Webseite thingiverse.com kann er zum Beispiel Stein-Modelle für das Strategiespiel "Siedler von Catan" herunterladen. Als Material dienen neben Kunststoff vor allem Keramik, Stahl oder Metall-Legierungen. Für die Produktion wird zunächst ein Modell in die Druckersoftware eingegeben; nach dieser Vorlage werden dann entweder aus einem bestehenden Rohmaterialblock die nicht benötigten Teile weggefräst oder aber der Gegenstand Schicht für Schicht aufgebaut.

Logo SLM Solutions in Lübeck. (Foto: dpa)
Seit Freitag an der Börse: Der Hersteller von 3D-Druckern SLM Solutions aus LübeckBild: picture-alliance/dpa

Was der Branche zusätzlich Schub gegeben hat: Innerhalb weniger Jahre sind die Preise für die Maschinen stark gefallen. Mussten vor eine Dekade noch über hunderttausend Euro für eine Maschine ausgegeben werden, so sind heute Einsteiger-Geräte bereits für unter 1000 Euro zu haben. Für die breite Öffentlichkeit wurde die Technik vor allem durch den "Replicator 2" der Firma MakerBot bekannt. Erfinder Bre Pettis wurde berühmt, sein Produkt in zahlreichen Medien besprochen und gefeiert.

Mehr Spielraum für Verwender

Doch manch ein Bastler in dem Bereich könnte sich schnell strafbar machen: Die Rechtslage in Deutschland besagt, dass die Weitergabe von sogenannten CAD-Vorlagen über 3D-Tauschbörsen oder Onlinemarktplätze unter Umständen strafbar ist. Das Urheberrecht und das Markenrecht könnten dabei verletzt werden. Das Urheberrecht schützt ein Werk automatisch und ohne jede Anmeldung. Bei dem Schutz von Patent- und Markenrechten bedarf es der Eintragung in spezielle Register.

Der private Nutzer muss sich deshalb jedoch nicht übermäßig sorgen, sagt Rechtsanwalt Jens Ferner, der seine Mandanten im Bereich Urheberrecht und Wettbewerbsrecht berät. "Urheberrechtlich haben Verbraucher, wenn sie nicht auf eine offensichtlich rechtswidrige Quelle zurückgreifen, das Recht, einfach so Kopien anzufertigen", erklärt er. "Der private Verwender hat einen viel größeren Spielraum als derjenige, der solche Vorlagen erstellt und zur Verfügung stellt." Hinzu kommt, dass ein Werk auch schutzfähig sein muss - das heißt, es muss einen gewissen Grad an Originalität aufweisen. Bei Gebrauchsgegenständen stellt der Gesetzgeber besonders hohe Anforderungen: Das Urheberrecht soll keine Dinge schützen, die jeder ganz ähnlich herstellen würde.

Miniaturfiguren in 3D. (Foto: botspot)
Origineller als Fotos: Mit Hilfe von 3D-Druckern kann man sein eigenes Konterfei erstellen - in MiniaturgrößeBild: botspot

Milliarden-Schaden befürchtet

Trotz dieser Einschränkungen: Die Marktforschungsfirma Gartner prognostiziert, dass Rechteinhaber in den kommenden vier Jahren mit einem Schaden von mindestens 100 Milliarden US-Dollar rechnen müssen. Pessimisten befürchten sogar, dass die flächendeckende Einführung der neuen Technologie für einige Industriezweige eine ähnliche Wirkung haben könnte wie vor einigen Jahren Tauschbörsen und CD-Brenner für die Musik- und Filmindustrie.

"Unter Juristen wird viel diskutiert, ob irgendwann jeder einen 3D-Drucker hat und das dann auch nutzt, so wie uns früher die CD-Brenner überrannt haben - oder ob es doch nur ein Spaß für bestimmte Leute ist, weil das Kaufen günstiger und schneller ist", sagt Rechtsanwalt Jens Ferner. "Wenn es ein Massenmarkt wird, dann ist absehbar, dass wir irgendwann rechtliche Streitigkeiten im Umfang haben, wie wir sie noch vor einigen Jahren mit Filesharing hatten."

In dem Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen wittern einige schon ein neues Geschäft. So hat die Firma Intellectual Ventures von Microsoft-Mitbegründer Nathan Myhrvold überlegt, eine Art Prüfsystem für 3D-Drucker anzubieten. Dabei soll der Drucker zunächst sicherstellen, dass die eingegebene Form kein geschütztes Produkt kopiert, ähnlich den Farbdruckern mit den Geldscheinen. Geschützte Produkte könnten dann gar nicht erst ausgedruckt werden.